Freiberufliche Leistungen nach VgV
Architekten- u. Ingenieurleistungen
Dienstleistungen für Planungs- und Fachingenieurleistungen nach VgV § 73 Abschnitt 6, vormals Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF):
Bei Überschreitung des zurzeit maßgebenden Schwellenwertes (30.10.2022) von 215.000 EUR ist ein EU-weites Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb nach § 17 durchzuführen. Das Vergabeverfahren wird für die Objektplanung bzw. Architektur, Fachingenieurleistungen wie Tragwerksplaner, Heizung-, Lüftung-, Sanitär-, Elektro- und Medizinplaner, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, Baugrundgutachter usw.) stufenweise durchgeführt.
Vorgeschaltet kann für die Findung der besten Lösung der Planungsaufgabe nach VgV Abschnitt 6 § 78 bzw. (RPW) ein Planungs- bzw. Architektenwettbewerb durchgeführt werden.
Planungswettbewerbe nach VgV u. RPW
Die Durchführung eines transparenten und nachvollziehbaren Architektenwettbewerbes entsprechend der seit 18.04.2016 gültigen Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) Abschnitt 6 „Planungswettbewerbe für Architekten- u. Ingenieurleistungen“ in Verbindung mit der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) bietet, insbesondere für Großprojekte im Innenbereich mit städtebaulichem Charakter, die Möglichkeit, die qualitativ beste, wirtschaftlichste und überzeugendste Lösung für Ihr konkretes Projekt unter einer Vielzahl von Konzepten auszuwählen.